Autor Thema: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?  (Gelesen 42119 mal)

Offline Brumser

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #90 am: 10. Mai 2020, 12:52:30 »
Ich versteh auch nicht warum die Münster-Rendel immer an Ihren 3-Jahresplan festhält? Aber das Sie da von eh und je spricht war mir selber auch nicht mehr so bewusst, da sieht man erstmal wieviel Zeit schon wieder vergangen ist.

Auf der einen Seite finde ich die 38 Meter positiv, auf der anderen Seite natürlich extrem negativ. Ich gehe schon davon aus das die Zahlen im ÖPNV wieder steigen werden, aktuell machen sie es ja bereits, zumindest bei uns in NDS. Das heißt im Umkehrschluss das auf einigen Fahrten weniger Platz angeboten werden kann. Die 10 bzw. 20 Zentimeter mehr Wagenkastenbreite kommen ja nicht komplett den Fahrgästen zu gute.

Ich an der Stelle der MVB hätte erstmal 45 Meter Bahnen beschafft und dann eventuell kleinere "Gefäßgrößen". Oder halt 20 lange und 15 kürzere Bahnen.

Um auch nochmal zu verdeutlichen wie die MVB die letzten Jahre gepennt hat, hilft ein Blick nach Dresden. Die NGT6DD sind ein Jahr später wie die NGT8D ausgeliefert wurden. Aber Dresden hat den Nachfolgetypen schon bestellt.

Offline NGT8D

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #91 am: 15. Juli 2020, 09:31:39 »
Ausschreibung für 35 neue Straßenbahnen veröffentlicht



Wir haben die Beschaffung von 35 neuen Straßenbahnen europaweit ausgeschrieben. Mit der neuen Fahrzeuggeneration soll der Fuhrpark aufgestockt und verjüngt werden. Die Fahrgäste können sich auf einen neuen Komfort freuen.

Am 13. Juli 2020 haben wir die Beschaffung von 35 neuen Niederflurstraßenbahnen ausgeschrieben. Vorausgegangen war die Zusage vom Land Sachsen-Anhalt, sich an den Kosten für die Beschaffung der Neufahrzeuge zu beteiligen. Dafür stehen 61 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit. „Das sind großartige Nachrichten für die MVB und für Magdeburg. Mit dieser wichtigen Unterstützung ist es uns möglich, neue Straßenbahnen zu kaufen und den Komfort für unsere Fahrgäste deutlich zu steigern“, freut sich MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel. Wir planen mit Gesamtkosten von ca. 130 Millionen Euro, wovon wir etwa 55 % selbst stemmen werden.

Die zu beschaffenden Neufahrzeuge sollen die Niederflurstraßenbahnen der ersten Generation von 1995 ersetzen. Diese müssen mittelfristig aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ausgemustert werden. Angesichts steigender Fahrgastzahlen sowie der Streckenerweiterungen im Rahmen der „2. Nord-Süd-Verbindung“ https://www.mvbnetzausbau.de/ wird die Straßenbahnflotte zudem um zehn Fahrzeuge erweitern.

Lastenheft gibt Aufschluss über neue Straßenbahn

„Straßenbahnen gibt es nicht von der Stange als Fertigprodukt. Sie werden individuell an die technischen und betrieblichen Anforderungen unseres Unternehmens angepasst. Entsprechend aufwändig ist der Ausschreibungsprozess“, erläutert Birgit Münster-Rendel. Im Lastenheft sind die Eckpunkte der neuen Straßenbahn bis ins kleinste Detail beschrieben. Berücksichtigung bei der Erstellung fanden die Hinweise aus dem Fahrgastbeirat der MVB, des Aufgabenträgers der MVB (die Landeshauptstadt Magdeburg) sowie die bestehenden gültigen Stadtratsbeschlüsse, beispielsweise zum Magdeburger Standard der Barrierefreiheit.

Die neue Straßenbahn, die intern bei der MVB als „NGT 10D“ betitelt wird, soll mit etwa 38 Metern Länge ihre Vorgängerin um ganze 9 Meter übertreffen und mit 2,40 Meter Breite insgesamt 10 Zentimeter breiter sein. Dadurch soll mehr Platz für die Fahrgäste geschaffen werden.

Der Komfort der Fahrgäste soll durch eine Reihe weiterer Verbesserungen gesteigert werden: Damit zu jeder Jahreszeit eine angenehme Temperatur herrscht, soll der Fahrgastraum klimatisiert sein. Ein neues intelligentes Lichtkonzept soll eine Wohlfühlatmosphäre im Fahrzeug schaffen und das frei nutzbare WLAN verhindert Langeweile während der Fahrt.

Wir rechnen mit dem Einsatz der ersten Fahrzeuge 2023.
Weitere Informationen zur neuen Straßenbahngeneration finden Sie hier https://www.mvbnet.de/neue-strassenbahngeneration-fuer-magdeburg/.

Quelle: https://www.mvbnet.de/ausschreibung-fuer-35-neue-strassenbahnen-veroeffentlicht/

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #92 am: 15. Juli 2020, 11:58:49 »
Die Ausschreibung ist damit früher raus als ich vermutet hatte. Das muss ich anerkennen und bin für den moment Still.  :-X

Offline Viggo297

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #93 am: 15. Juli 2020, 12:23:18 »
Nach meiner Rechnung würde der erweiterte Fahrzeugpark auf 93 Bahnen ab 2023 - wenn ich mich nicht verrechnet habe - grad noch so für einen 10-Minutentakt auf der bisher als 20-minütig eingeplanten Linie 5 zwischen Messegelände und Buckau reichen.

Würde man aber die Fahrten zwischen Buckau und Salbker Platz auslassen, könnte man wiederum einen Straßenbahnkurs auf der 5 einsparen.

Aber wäre auch dankbar, wenn einer von euch sagen würde, wie viele der Bahnen mind. als Reserve/HU im Betriebshof zur HVZ stehen müssen, da ich bei meiner Kursberechnung auf allen Linien auf 79 Bahnkurse insgesamt zum Einsatz in der HVZ komme.

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #94 am: 15. Juli 2020, 12:51:35 »
Nach meiner Rechnung würde der erweiterte Fahrzeugpark auf 93 Bahnen ab 2023 - wenn ich mich nicht verrechnet habe - grad noch so für einen 10-Minutentakt auf der bisher als 20-minütig eingeplanten Linie 5 zwischen Messegelände und Buckau reichen.

Würde man aber die Fahrten zwischen Buckau und Salbker Platz auslassen, könnte man wiederum einen Straßenbahnkurs auf der 5 einsparen.

Aber wäre auch dankbar, wenn einer von euch sagen würde, wie viele der Bahnen mind. als Reserve/HU im Betriebshof zur HVZ stehen müssen, da ich bei meiner Kursberechnung auf allen Linien auf 79 Bahnkurse insgesamt zum Einsatz in der HVZ komme.

Ich kann nur so halb auf deine Frage eingehen: Der 10-Minuten-Takt auf der 5 kommt vermutlich erst, wenn der Stadtrat ihn fordert und auch bezahlt.
Und in die Rechnung wie viele Bahnen es ab 2023 gibt, muss auch eingepreist werden, dass nicht zwangläufig alle NGT der ersten Generation sofort ausgemustert werden. Es könnte auch ähnlich der T6 festgestellt werden, das 93 Bahnen zu knapp sind (hupsi! ;) ) und man hebt die besten NGT noch auf. Außerdem meinte Tramfreak 2003 - ich hoffe ich bringe es jetzt nicht Durcheinander - dass die NGT 1301 bis 1311 vor kurzem eine HU bis 2028 bekommen haben.
Außerdem habe ich so halb auf dem Schirm (vermutlich stand das in einer Stadtratsvorlage), dass die Auslieferung arg streckt werden soll. Dann sind wir schon bald bei 2028. Ich versuche das Dokument zu finden, wo sinngemäß drin stand, das nur ca. 6 Triebwagen pro Jahr kommen sollen.

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #95 am: 15. Juli 2020, 13:12:24 »
Im Jahresabschluss der MVB (http://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=231317), Anlage 6 - Lagebericht, steht auf Seite 10 letzter Absatz, dass die 35 Bahnen von 2022 bis 2028 (dementsprechend ca. 5 bis 6 pro Jahr (die Frage ist ob 2022 und 2028 voll mitzählen)) beschafft werden sollen.

Ich vermute in dem Zusammenhang, dass die ersten NGTs erst abgestellt werden, wenn 10 oder mehr Bahnen des Modells "Strab-XY-Unbekannt" zuverlässig laufen. Also frühestens 2024, dann sind die ersten NGTs auch schon 30. Und wie gesagt: Ob das mit 2022 passt, da wäre ich mir nicht so sicher.

Gefunden! Wobei der Text schon über ein Jahr alt ist. Er ist bestandteil des Jahresabschluss 2018, der im Sommer 2019 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Ein aktuelleres Dokument ist noch nicht veröffentlicht. In mindestens einem Detail ist der Text bereits überholt. Jetzt wird 2023 kommuniziert.

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #96 am: 15. Juli 2020, 14:40:40 »
Ich habe die Ausschreibungsunterlagen gefunden. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:333416-2020:TEXT:DE:HTML&src=0&tabId=1#id4-VI und https://www.evergabe.de/unterlagen/2283294

Damit ich mir - wie bei den barrierefreien Haltestellen - nicht selber ins Knie schieße, werde ich ich erst inhaltlich meinen Senf dazu geben, wenn ich die Unterlagen (fast) vollständig gelesen habe.
Zu einer Bemerkung will ich mich aber dennoch hinreißen lassen: Es gibt in der Ausschreibung die Option auch die zweite Generation NGT8D zu ersetzten, so das am Ende 63 Bahnen kommen könnten.

Edit: Link korrigiert
« Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 11:39:37 von ex-magdeburger »

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #97 am: 16. Juli 2020, 15:17:26 »
Wahnsinnig viel steht nicht drin in der Ausschreibung – wobei das bei genauerem überlegen auch absehbar war. Was mir ins Auge fällt: Es soll 10 Sitze (80 statt 70) mehr als der NGT8D haben, aber nur 135 statt 151 Stehplätze. Wobei ich die 151 auch immer ein Stück weit für eine Mondzahl im NGT8D gehalten habe. Frage in die Runde: Hat sich in den vergangenen 25 Jahren die Berechnung der Stehplätze geändert?

Und es sollen ausschließlich Einrichtungfahrzeuge sein. Wie ich schon vor längerer Zeit angemerkt habe, finde ich das ein bisschen schade. Wobei es natürlich nur eine kleine Anzahl Zweirichter sein müsste. Bei Baustellen könnte es durchaus eine sinnvolle Alternative sein einen Pendelverkehr einzurichten. Das hat die MVB noch in den 90ern praktiziert…

Offline Brumser

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #98 am: 17. Juli 2020, 18:14:31 »
Aber bei Zweitrichtunngswagen hast du immer den Nachteil das du zum Beispiel einen zweiten Führerstand durch die Welt spazieren fährst welchen du fast nie benötigen wirst. Auch hat ein Zweitrichtungswagen immer bedeutend weniger Sitzplätze. Ob es das wert ist für die wahrscheinlich überschaubare Einsatzzeit?

Aber wenn ich mir die Ausschreibung so anschaue wird es doch auf den Typ Leipzig hinauslaufen. Alles andere würde mich doch arg wundern.

Wenn die erste Lieferserie bis 2028 ausgeliefert werden soll dann ist ja die zweite Serie auch schon bald 30 Jahre alt. Von daher finde ich das mit der Option gar nicht verkehrt. Diese kann man ziehen und dann hat man ab 2030 oder auch etwas später nur noch 2 Baureihen zur Instandhaltung.


Offline MalteFr

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #99 am: 17. Juli 2020, 18:23:59 »
Aber bei Zweitrichtunngswagen hast du immer den Nachteil das du zum Beispiel einen zweiten Führerstand durch die Welt spazieren fährst welchen du fast nie benötigen wirst. Auch hat ein Zweitrichtungswagen immer bedeutend weniger Sitzplätze. Ob es das wert ist für die wahrscheinlich überschaubare Einsatzzeit?

Wenn die erste Lieferserie bis 2028 ausgeliefert werden soll dann ist ja die zweite Serie auch schon bald 30 Jahre alt. Von daher finde ich das mit der Option gar nicht verkehrt. Diese kann man ziehen und dann hat man ab 2030 oder auch etwas später nur noch 2 Baureihen zur Instandhaltung.
(Ich freue mich ja sehr, dass es bei ER-Fahrzeugen bleibt.) Aber davon abgesehen: So wie ich die Informationen zum Vergabeverfahren verstehe, sollen die 35 Straßenbahnen "der Festbestellung […] sich sämtlich bis zum 30.6.2025 im Fahrgastbetrieb befinden. Die Lieferung der Optionsfahrzeuge würde sich zeitlich anschließen; sie wäre bis voraussichtlich 2032 abzuschließen." (S. 4f.) Grade die erste Zahl, 30.6.2025, ist doch recht sportlich wie ich finde.

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #100 am: 17. Juli 2020, 22:16:03 »
Aber bei Zweitrichtunngswagen hast du immer den Nachteil das du zum Beispiel einen zweiten Führerstand durch die Welt spazieren fährst welchen du fast nie benötigen wirst. Auch hat ein Zweitrichtungswagen immer bedeutend weniger Sitzplätze. Ob es das wert ist für die wahrscheinlich überschaubare Einsatzzeit?

Aber wenn ich mir die Ausschreibung so anschaue wird es doch auf den Typ Leipzig hinauslaufen. Alles andere würde mich doch arg wundern.

Wenn die erste Lieferserie bis 2028 ausgeliefert werden soll dann ist ja die zweite Serie auch schon bald 30 Jahre alt. Von daher finde ich das mit der Option gar nicht verkehrt. Diese kann man ziehen und dann hat man ab 2030 oder auch etwas später nur noch 2 Baureihen zur Instandhaltung.

Werden die im Alltag gebraucht? Nein.
Könnte man Baustellen bzw. den dazugehörigen SEV anders organisieren, wenn die MVB welche hätte? Ja. Allein schon der SEV Hasselbachplatz - Hauptbahnhof hätte mit einem Zweirichtungsfahrzeug gefahren werden können. Sogar bis zum Willy-Brandt-Platz. Jetzt mag der ein oder andere einwenden, dass ein 10-Minuten-Takt mit nur einem Umlauf nicht fahrbar sein wird. Dass mag sein, aber man hatte nichtmal die Option das zu prüfen. Und allein dieser SEV dauerte ca. 4 Monate.

Wobei: Zweirichtungsfahrzeuge wie ich sie mir vorstelle, also nur für Baustellen, hätten eine klare Vorzugsrichtung und damit dürfte es kaum ein Verlust an Sitzplätzen geben.
Ich habe nicht in Erinnerung das die unechten Zweirichtungswagen T4D der MVB (nennenswert) weniger Sitzplätze hatten. Bleibt nur noch die Frage wie teuer so ein zusätzlicher Führerstand ist. Hierbei muss aber auch gegengerechnet werden, dass die betreffende Bahn hinten keinen Rangierfahrstand (ist jetzt bestimmt der falsche Begriff, ihr wisst was ich meine...) brauch. Also bestimmte Technik wird sowieso eingebaut werden müssen.

Klar ist aber auch: Zweirichtungsfahrzeuge sind keine Eierlegende Wollmilchsau (artgerecht gehalten natürlich, sonst würden die Grünen in Stadt und Bundesland kein Geld dafür freigeben ;) ).

Wie dem auch sei, mein Traum ist geplatzt wie eine Seifenblase. Ich brauche aber bestimmt noch ein bisschen um nicht mehr auf den Boden zu stampfen und "Menno" zu rufen.  ;D

(Ich freue mich ja sehr, dass es bei ER-Fahrzeugen bleibt.) Aber davon abgesehen: So wie ich die Informationen zum Vergabeverfahren verstehe, sollen die 35 Straßenbahnen "der Festbestellung […] sich sämtlich bis zum 30.6.2025 im Fahrgastbetrieb befinden. Die Lieferung der Optionsfahrzeuge würde sich zeitlich anschließen; sie wäre bis voraussichtlich 2032 abzuschließen." (S. 4f.) Grade die erste Zahl, 30.6.2025, ist doch recht sportlich wie ich finde.

Ich finde hier muss man auch ein bisschen Differenzieren. Ich lese aus dem Datum zwei Dinge raus:
1) Man will sicher etwas Druck machen, weil man die Bahnen dringend brauch. Das zum Beispiel die 3 ab dem neuen Schuljahr nur alle 20 Minuten fahren soll, bringe ich auch damit zusammen das die ersten NGT und die T6 auch nicht jünger werden.
2) Ich lese das auch ein bisschen als "wenn alles perfekt läuft, soll 'Wagen 1435' in exakt 5 Jahren auf Magdeburger Gleisen stehen." -> Wenn nicht alles klappt, dann eben nicht. Aber ich werde mich zumindest bei Verzögerungen an diesem Datum orientieren.
Also: Klagt der unterlegene Bieter und das Gericht brauch 18 Monate zum Urteil, dann fange ich erst mit 1 1/2 Jahren Verspätung an, die Frage zu stellen warum noch nicht alle Bahnen ausgeliefert sind. ;)
« Letzte Änderung: 19. Juli 2020, 22:47:56 von ex-magdeburger »

Offline NGT8D

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #101 am: 23. Dezember 2020, 10:54:08 »
Land Sachsen-Anhalt unterstützt Straßenbahnkauf





Das Land Sachsen-Anhalt stellt in den nächsten sechs Jahren rund 140 Millionen Euro für die Beschaffung neuer Straßenbahnzüge bereit.

„Noch vor Weihnachten erhalten HAVAG und MVB die entsprechenden Bewilligungsbescheide“, sagte Verkehrsminister Thomas Webel gestern in Magdeburg. Damit haben die Unternehmen Planungssicherheit, um die Investitionen auf den Weg bringen zu können.

Nach den Worten des Ministers beteiligt sich das Land mit 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben für insgesamt 91 Fahrzeuge modernster Bauart, die künftig das Bild der größten Städte Sachsen-Anhalts prägen werden. „Das ist gut angelegtes Geld in einen attraktiven und komfortablen öffentlichen Personennahverkehr, der allen Menschen barrierearm zugänglich ist“, betonte Webel.

Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) will mit Hilfe des Fördergeldes bis 2028 insgesamt 56 Niederflur-Straßenbahnwagen unterschiedlicher Längen neu anschaffen. Das Unternehmen hat dafür Gesamtkosten in Höhe von mehr als 170 Millionen Euro eingeplant (davon Landesförderung: rd. 77 Mio. Euro).

Bei der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) sollen bis zum Jahr 2026 insgesamt 35 neue Niederflurgelenkbahnen schrittweise die alten Modelle ablösen. Insgesamt werden dafür rund 133 Millionen Euro ausgegeben. Der Förderanteil des Landes beträgt hier knapp 60 Millionen Euro.

„Das sind großartige Nachrichten für die MVB und Magdeburg. Mit dieser Unterstützung ist es möglich, neue Straßenbahnen zu kaufen und den Komfort für unsere Fahrgäste deutlich zu steigern. Mit der wichtigen Investition in neue Fahrzeuge können wir nicht nur unseren Fuhrpark verjüngen, sondern auch unsere Angebote ausbauen“, freut sich MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.

Quelle: https://www.mvbnet.de/land-sachsen-anhalt-unterstuetzt-strassenbahnkauf/

Offline ex-magdeburger

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #102 am: 23. Dezember 2020, 15:30:15 »
Rein arithmetisch kostest eine Bahn in Halle ein bisschen mehr als 3 Millionen - wobei das nur ein rechnerischer Wert ist, da die Bahnen unterschiedlich lang sind - und in Magdeburg exakt 3,8 Millionen.

In Magdeburg beteiligt sich das Land zu 45,1%, in Halle zu 45,3%. Die Zahlen liegen zwar dicht beieinander, unterscheiden sich aber im aber im Endeffekt in der Größenordnung sechsstelliger Bereich. Magdeburg müsste ca. 200 000 mehr bekommen oder Halle ca. 300 000 weniger, damit es ausgeglichen wäre (wenn ich mich nicht vertippt habe).

Offline Brumser

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #103 am: 03. März 2021, 19:21:09 »
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. der Teilnahme war der 31.08.20. Bisher ist es hier verdammt still was die Neubeschaffungen betrifft besonders wenn man bedenkt das die Bietenden nur eine Bindefrist für 6 Monate hatten. Und nach meiner Rechnung war die am Sonntag um 23.59 Uhr abgelaufen.

Offline tram2012

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Re: Nachfolger der NGT8D, wer kann es sein?
« Antwort #104 am: 03. März 2021, 20:03:24 »
Meines Wissens handelte es sich dabei nur um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Der erste Schritt, auf den du dich beziehst, war der Teilnahmeantrag, nach dem nicht geeignete Bewerber wieder aussortiert werden können. Daran schließt sich dann im Kreis der ausgewählten das „richtige“ Vergabeverfahren an, das m. E. auch nicht nochmals bekannt gegeben werden muss, weil ja der Teilnehmerkreis beschränkt ist.

 

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