Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Strombrückenzug“Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg hat am 10. August 2015 den Antrag auf Planfeststellung für den Ersatzneubau Strombrückenzug gestellt. Hintergrund sind die irreversiblen Schäden, die das Elbehochwasser 2013 an der Brücke angerichtet hat.
Seit dem Junihochwasser 2013 ist die Anna-Ebert-Brücke über die Alte Elbe so beschädigt, dass sie nicht mehr in der Lage ist, der künftigen Verkehrsbeanspruchung in ausreichendem Maße gerecht zu werden. Eine Instandsetzung der Anna-Ebert-Brücke als hochwassersicherer und leistungsstarker Brückenzug ist auf Grund statisch konstruktiver Mängel und der vorhandenen Bebauungen an gleicher Stelle nicht möglich. Hinzu kommt der unbefriedigende Zustand der vorhandenen Strombrücke im östlichen Bereich auf Grund defekter Brückenlager. Aus diesen Gründen ist ein Ersatzneubau – mit welcher eine zweite Elbquerung für die Landeshauptstadt Magdeburg geschaffen werden soll – erforderlich.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erfolgt vom 7. September bis 6. Oktober 2015 im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg. Die Planunterlagen liegen dort montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht bereit. Weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme können mit der Planfeststellungsbehörde telefonisch unter 0391/ 540 5197 vereinbart werden.
Ferner sind die Planunterlagen auch hier (
http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Planen-Bauen-Wohnen/index.php?La=1&NavID=37.434&object=tx%7c37.8840.1&kat=&kuo=2&sub=0&fdirect=1) einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Planunterlagen in das Internet keine Auslegung nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt. Zudem werden Formvorschriften für die Erhebung von Einwendungen sowie die Einwendungsfristen gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG nicht berührt. Aus diesem Grund sind Einwendungen per Email ausgeschlossen!
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 19. Oktober 2015, bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungsberechtigt ist derjenige, dessen eigene Rechte oder schutzwürdige Interessen durch das Vorhaben berührt werden können. Nicht zu Einwendungen berechtigt ist daher, wer Interessen der Allgemeinheit oder dritter Personen geltend macht.
Quelle:
http://www.magdeburg.de/Start/index.php?NavID=37.367&object=tx|37.13620.1&La=1