Es gibt laut PBefG auch eine Beförderungspflicht gegen die nun wieder verstoßen wird. Das PBefG ist ein Gesetz - das hat also durchaus eine Dimension und sollte hier nicht verharmlost werden.
Wie kommst du denn darauf, dass die MVB Ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommt. Es ist ja nicht so, dass am Wochenende gar keine Busse und Bahnen fahren. Es wird lediglich am Samstag nach dem regulären Sonntagsfahrplan gefahren.
Ich kann mir nicht vorstellen das in dem Personenbeförderungsgesetz festgehalten ist in welchen Takt die Bahnen und Busse fahren müssen. Also ich habe da zumindest nichts gefunden. Lediglich allgemein gehaltene Paragrafen.
§ 22 Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/index.html