Zur Ergänzung: Die Nebenklage geht in Revision, erklärte ihr Anwalt im MDR, weil der Hergang nicht aufgeklärt wurde, da der Angeklagte kein einziges Wort zur Sache geäußert hat, was allerdings sein Recht ist, er hätte sich ja mit jedem Satz belastet. Die Nebenklage erklärte, daß Zeugen schon bei der Vorbeifahrt in HBS gesehen hätten, daß der Zug von der 2. Lok gefahren wurde, weil er sich von der ersten angeblich nicht richtig bremsen ließ. Außerdem hat die Nebenklage Strafanzeige gegen die DB AG gestellt wegen der fehlenden PZB, was aber wie schon richtig erklärt wurde, gesetzlich damals noch nicht vorgeschrieben war. Deswegen wird das ausgehen wie das Hornberger Schießen.