Autor Thema: Urteil zum Zugunglück von Hordorf  (Gelesen 6400 mal)

Offline amerikalinie

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Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« am: 28. November 2012, 11:47:18 »
Heute ist das Urteil im Prozess gegen den Lokführer des Güterzuges vom Zugunglück von Hordorf ergangen: Ein Jahr auf Bewährung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die Signale missachtet hat.

http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/974109_Bewaehrungsstrafe-fuer-Lokfuehrer-nach-Zugunglueck-von-Hordorf.html

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/hordorf-prozess110.html
I AM SHERLOCKED

Offline ex-magdeburger

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #1 am: 28. November 2012, 12:09:55 »
Ich finde, bei allem was ich weiß, das Urteil angemessen. Der Lokführer wird seines Lebens nicht mehr froh und die Angehörigen würde vermutlich auch der Schmerz kein bisschen gelindert. Egal wie hoch das Urteil ist.

Offline BW Magdeburg

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #2 am: 28. November 2012, 15:42:28 »
Danke für die Verlinkungen.
Da Lese ich, das die Nebenklage auf Totschlag plädiert hat und 5 Jahre Haft forderte. Ist Totschlag nicht gleich Vorsatz ?
Ich glaube kaum das der Tf es sich fest Vorgenommen hatte. Genau rekonstruieren konnte man den Ablauf ja anscheinend nicht, warum die Signale Übersehen oder nicht beachtet wurden / werden konnten.  Ich find das Urteil durchaus Vertretbar. Schliesslich kann man nicht / wie ich meine / von Vorsatz reden. Ein tragischer Unfall ist es in meinen Augen , bei dem viele Menschen ihr Leben verloren haben und es viele Opfer gegeben hat. Auch wenn es hart klingt.. 


Tatrasucht25

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf sehr Ungerecht
« Antwort #3 am: 28. November 2012, 17:59:44 »
Ich finde, bei allem was ich weiß, das Urteil angemessen. Der Lokführer wird seines Lebens nicht mehr froh und die Angehörigen würde vermutlich auch der Schmerz kein bisschen gelindert. Egal wie hoch das Urteil ist.

Da stimme ich Dir zwar zu. Aber warum wird die Deutsche Bahn bzw. deren Verantwortlichen für diese Strecke nicht auch Angeklagt? Schließlich haben die es zu verantworten, das es zu solch einen schweren Unfall kam weil es keine Sicherheitseinrichtungen auf dieser Strecke gab. Wenn man über ein rotes Signal fährt, dann macht doch der Zug gleich eine Notbremsung. Aber seltsamerweise hat man diese Sicherheit jetzt auf dieser Strecke nachgerüstet. Muss den erst etwas schlimmes passieren damit die Deutsche Bahn reagiert? Wo bleibt den bitte hier die Gerechtigkeit? Die verantwortlichen von der Deutschen Bahn müssen auch Angeklagt werden weil Sie an der Sicherheit gespart haben und somit das Unglück nicht verhindert wurde.
« Letzte Änderung: 28. November 2012, 18:36:37 von Tatrasucht25 »

Offline magdeburger

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf sehr Ungerecht
« Antwort #4 am: 28. November 2012, 20:26:56 »
[...]
Aber warum wird die Deutsche Bahn bzw. deren Verantwortlichen für diese Strecke nicht auch Angeklagt? Schließlich haben die es zu verantworten, das es zu solch einen schweren Unfall kam weil es keine Sicherheitseinrichtungen auf dieser Strecke gab. Wenn man über ein rotes Signal fährt, dann macht doch der Zug gleich eine Notbremsung. Aber seltsamerweise hat man diese Sicherheit jetzt auf dieser Strecke nachgerüstet. Muss den erst etwas schlimmes passieren damit die Deutsche Bahn reagiert? Wo bleibt den bitte hier die Gerechtigkeit? Die verantwortlichen von der Deutschen Bahn müssen auch Angeklagt werden weil Sie an der Sicherheit gespart haben und somit das Unglück nicht verhindert wurde.

Prinzipiell hast du recht, zumindest moralisch gesehen. ;)

Allerdings hat sich die Deutsche Bahn an der Stelle aber an geltende Gesetze gehalten. Und diese schrieben bis zu diesem Zeitpunkt vor, dass nur Strecken mit höheren Geschwindigkeiten als 100km/h mit dieser Technik ausgestattet werden müssen. Erlaubt waren aber nur 100 km/h.

Ich meine, die Gesetze wurden nun geändert. Fazit: Ja, es musste erst etwas schlimmes passieren.

Offline Tatra-Fan

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #5 am: 28. November 2012, 22:04:11 »
ich finde die DB sollte andersweitig zur Verantwortung gezogen werden denn folgendes; vor dem tragischen Unfall letztes Jahr standen sich schonmal 2 Züge auf dem Stück gegenüber, dort konnte aber rechtzeitig gebremst werden so das eine kollision vermieden werden konnte. Es war also nur eine Frage der Zeit bis so etwas schlimmes passieren "musste". Hätte man bei dem Vorfall reagiert wäre es nicht zu diesem tragischen Unfall gekommen. Also trägt in meinen Augen die DB auch eine gewisse Mitschuld. Das ist meine Meinung.

Offline Ditmar

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #6 am: 29. November 2012, 02:57:12 »
Zur Ergänzung: Die Nebenklage geht in Revision, erklärte ihr Anwalt im MDR, weil der Hergang nicht aufgeklärt wurde, da der Angeklagte kein einziges Wort zur Sache geäußert hat, was allerdings sein Recht ist, er hätte sich ja mit jedem Satz belastet. Die Nebenklage erklärte, daß Zeugen schon bei der Vorbeifahrt in HBS gesehen hätten, daß der Zug von der 2. Lok gefahren wurde, weil er sich von der ersten angeblich nicht richtig bremsen ließ. Außerdem hat die Nebenklage Strafanzeige gegen die DB AG gestellt wegen der fehlenden PZB, was aber wie schon richtig erklärt wurde, gesetzlich damals noch nicht vorgeschrieben war. Deswegen wird das ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Offline Ex-Wilhelmstädter

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #7 am: 29. November 2012, 13:21:15 »
Was wäre eigentlich passiert, hätte es die PZB gegeben? Hätte der Güterzug dann abrupt gestanden und wäre nicht trotzdem auf die freie Strecke gerutscht? Bremsweg wird mal schnell vernachlässigt?
Das Problem ist der eingleisige Streckenabschnitt, der hinter Hordorf begann. Vielleicht hätte eine Schutzweiche schlimmeres verhindern können, aber auch nur, wenn der Güterzug über das Überholgleis gefahren wäre und die Weichen für die Einfahrt des HEX in Richtung Hauptgleis gestellt gewesen wären.

Im Prozess ging es um die Schuld des Angeklagten. Die ist vom Gericht beurteilt worden. Für fehlende Sicherheitsvorrichtungen der Bahn kann er bei aller Tragik aber ja wohl nicht verantwortlich gemacht werden.

Offline amerikalinie

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #8 am: 29. November 2012, 16:57:14 »
Zur Ergänzung: Die Nebenklage geht in Revision, erklärte ihr Anwalt im MDR, weil der Hergang nicht aufgeklärt wurde, da der Angeklagte kein einziges Wort zur Sache geäußert hat, was allerdings sein Recht ist, er hätte sich ja mit jedem Satz belastet. Die Nebenklage erklärte, daß Zeugen schon bei der Vorbeifahrt in HBS gesehen hätten, daß der Zug von der 2. Lok gefahren wurde, weil er sich von der ersten angeblich nicht richtig bremsen ließ. Außerdem hat die Nebenklage Strafanzeige gegen die DB AG gestellt wegen der fehlenden PZB, was aber wie schon richtig erklärt wurde, gesetzlich damals noch nicht vorgeschrieben war. Deswegen wird das ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Die Aufklärung des Herganges ist auch nicht Aufgabe eines Gerichtes. Das hatte nur die Schuldfrage des Angeklagten zu klären. Die Unfallursache muss vor allem durch die Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes aufgeklärt werden, die dazu einen Untersuchungsbericht veröffentlicht hat. http://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/cln_033/nn_316888/SharedDocs/Publikationen/EUB/DE/Untersuchungsberichte/2011/023__Hordorf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/023_Hordorf.pdf Der kommt zu der Feststellung, dass der Lokführer zum Zeitpunkt des Unfalls auf der ersten Lok war.
I AM SHERLOCKED

Offline Ex-Wilhelmstädter

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Re: Urteil zum Zugunglück von Hordorf
« Antwort #9 am: 29. November 2012, 17:15:21 »
Danke für die Verlinkungen.
Da Lese ich, das die Nebenklage auf Totschlag plädiert hat und 5 Jahre Haft forderte. Ist Totschlag nicht gleich Vorsatz ?

Bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge wird eigentlich immer auf fahrlässige Tötung geklagt. Logisch, da wie Du schon sagts, kein Vorsatz vorliegt.

 

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