Autor Thema: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg  (Gelesen 10852 mal)

Offline Ditmar

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Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« am: 03. Dezember 2014, 22:55:12 »
Der wird am Donnerstag dem Stadtrat vorgelegt. Darin enthalten sind die folgenden Absätze:

Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden die Regelungen des GVFG angepasst
und die finanziellen Beihilfen des Bundes eingestellt.
Im Gegenzug gewährt der Bund auf Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) bis zum 31.12.2019 finanzielle Beihilfen im
Sinne des GVFG.7

Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2013 stehen jährlich rund 1.335,5 Mio. EUR für Investitionen
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung von
denen 3,8354749 % bzw. rund 51,2 Mio. EUR auf das Land Sachsen-Anhalt entfallen . Für
den Zeitraum 2014 bis 2019 ist der Zuwendungsbetrag des Bundes neu festzulegen. Die
Mittel werden dann aber keiner Zweckbindung für den Verkehr unterliegen.
Mit Ablauf des Jahres 2019 entfallen die Zuwendungen des Bundes aus dem EntflechtG,
sofern sich Bund und Länder nicht auf eine Weiterführung des Programms verständigen.

...

Zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm hat der Gesetzgeber
die Änderung des § 43, Absatz 1, Satz 2 BImSchG und die Abschaffung des „Schienenbonus“
beschlossen. Ab dem 01.01.2015 entfällt der „Schienenbonus“ für Schienenbahnen
und ab dem 01.01.2019 für Straßenbahnen bei baulichen Vorhaben an Schienenwegen,
deren Planfeststellungsverfahren bis dahin noch nicht eröffnet wurde.

...

Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG)22 legt fest, dass bis
zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist.
Abweichend davon können im Nahverkehrsplan, der durch den jeweiligen Aufgabenträger
des ÖPNV aufzustellen bzw. fortzuschreiben ist, Ausnahmen zugelassen werden, sofern
diese „konkret benannt und begründet werden“.

Zitat Ende

Offline ex-magdeburger

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2014, 22:59:15 »
Also ist das nur eine reine Information?

Offline Ditmar

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2014, 23:01:26 »
Nicht nur. Das wurde am Donnerstag mit einer winzigen Änderung im Punkt Lichtsignalanlagen einstimmig bei 15 Enthaltungen beschlossen. An den von mir zitierten Punkten ändert sich nichts. Das ganze Dokument hat 35 Seiten.

Offline NGT8D

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #3 am: 21. Februar 2019, 22:28:55 »
Im Verkehrsentwicklungsplan 2030plus listet die Stadt Magdeburg auf, wo in den kommenden Jahren investiert werden soll.

https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/entwicklung-grosser-plan-fuer-magdeburger-verkehr

Offline NGT8D

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #4 am: 08. März 2019, 18:34:42 »
Verkehrswende jetzt! Weichenstellung für die Zukunft


Offline Ditmar

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #5 am: 29. März 2019, 01:10:21 »
Bernd Schubert, der ex Pressesprecher der MVB hat völlig recht: Die Elektromobilität, wie sie jetzt mittels Batterien propagiert wird, hat keine Zukunft. Alle, die davon so schwärmen, sollten sich den Beitrag über die Wasserstoffautos bei Voss & Team vom 28.3. im mdr ansehen. 5 min. volltanken und 600 km fahren, in etwa zum gleichen Preis wie bei Benzin. Es braucht keine großen Batterien, die Technologie ist sicher und in Magdeburg gibt es sogar schon eine Tankstelle. Nur die Autos sind noch zu teuer.
https://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/sendung832302_ipgctx-false_zc-ba8902b5_zs-73445a6d.html , ab min. 24

Offline NGT8D

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Re: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 plus für Magdeburg
« Antwort #6 am: 13. April 2022, 14:29:24 »
Stadt Magdeburg: Verkehrsentwicklungsplan 2030plus verabschiedet



Ende März hat der Stadtrat nach längerer Diskussion den „Verkehrsentwicklungsplan 2030plus“ verabschiedet. Kurz vor Schluss nahmen die Stadträte noch einige Änderungen auf. Ziele sind u.a. :
1. ein chancengleicher und diskriminierungsfreier Zugang zur Mobilität für alle Menschen
2. ein Maximum an Mobilität und ein Minimum an umweltschädlichem Verkehr d.h. „Stadt der kurzen Wege“
3. Erhöhung der Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen sowie alle Verkehrsarten
4. Städtebauliche Integration des Verkehrs, d.h. u.a.
bessere Aufenthaltsqualität und Gestaltung von Straßen und Plätzen, Aufwertung des Wohnumfeldes
5. Minderung von Umweltbelastungen und Verbesserung des Stadtklimas

 

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