Autor Thema: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO  (Gelesen 9691 mal)

Offline Tatra T4D 756

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Hallo ,
In letzter Zeit habe ich viel von der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverodrnung) der EU gehört im Zusammenhang, dass man keine Fotos mehr in der Öffentlichkeit machen kann, wenn Menschen auf dem Bild zu sehen sind. Jetzt hab ich mich mal dazu schlaugemacht... Diese skurril klingende Tatsache stimmt wirklich!

Deswegen hier nochmal Links zur Information darüber:

Reine Informationstexte:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/


Abschnitte der Gesetze zur Fotografie bzw. Filmarbeiten:
DSGVO Art 4: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html
DSGVO Art 6: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html
DSGVO Art 7: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/7.html
DSGVO Komplett: https://dsgvo-gesetz.de/
BDSGneu Komplett: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/

Und bitte alle bei folgender Petition unterschreiben, da dies etwas ist, was überhaupt nicht geht!

https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

Die Verordnung tritt am 25.5.2018 in Kraft

Viele Grüße

Offline NGT8D

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Re: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO
« Antwort #1 am: 02. Mai 2018, 19:23:41 »
... und inwieweit betrifft dies nun die Aktivitäten in diesem Forum?

Ist jetzt wirklich eine ernstgemeinte Frage.

Auf was ist nunmehr zu achten bei der Veröffentlichung von Bilder oder Videos?
In welchem Umfang können selbst gemachte Bilder und Videos hier veröffentlicht werden?
Wie verhält es sich bei anderen Material, welches bereits auf anderen Internetseiten oder sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde?




Offline Tatra T4D 756

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Re: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO
« Antwort #2 am: 02. Mai 2018, 19:29:41 »
Hier im Forum gilt dann auch, dass Bilder und Videos nur noch ohne Sichtbare Menschen veröffentlicht werden können. Das gilt für alle Fotos und Videos ab dem 25.5.2018. Rückwirkend ist das aber nicht. Bei Material, was hier nocheinmal veröffentlicht wird kann ich da nichts zu sagen.

Offline Tatra T4D 756

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Re: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO
« Antwort #3 am: 04. Mai 2018, 20:17:07 »
Zitat
Die Pflicht, Informationen zur Verfügung zu stellen, erübrigt sich jedoch, wenn die betroffene Person die Information bereits hat, wenn die Speicherung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten ausdrücklich durch Rechtsvorschriften geregelt ist oder wenn sich die Unterrichtung der betroffenen Person als unmöglich erweist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Letzteres könnte insbesondere bei Verarbeitungen für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken der Fall sein. 3Als Anhaltspunkte sollten dabei die Zahl der betroffenen Personen, das Alter der Daten oder etwaige geeignete Garantien in Betracht gezogen werden.

Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-62/

Das sieht ja doch wieder nach einer Möglichkeit aus, legal zu veröffentlichen  :)

Offline Tatra T4D 756

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Re: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO
« Antwort #4 am: 07. Mai 2018, 20:12:04 »
So hab jetzt nochmal von einem anderen folgendes Zugesendet bekommen (Erklärung zum Ganzen Thema von einer Bearbeiterin
im BMIBH):

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de

Angaben ohne Gewähr! , da durch andere Person erhalten.

Offline Tatra T4D 756

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Re: Es geht uns alle(Jeden EU-Bürger) was an... - Die DSGVO
« Antwort #5 am: 07. Mai 2018, 20:13:41 »
Wenn jemand hier sich nochmal absichern will das Bürgertelefon 115 wählen oder an die unten genannte E-Mail Adresse schreiben

 

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