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Fahrplanänderungen im MVB-Netz

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version 1:
An wen sollen denn die MVB "Strafe"für die Ausfälle zahlen??
An die Stadt etwa,der ist zwar der Besteller,aber!
Dumm nur,das die MVB eine 100% Stadttochter ist,also würde sich die Stadt selbst bestrafen,für die Finanz-und Personalpolitik in ihrer eigenen Tochterfirma.
Somit dürfte von dieser Seite her kaum Gefahr drohen.
Wenn unsere Kommunalpolitiker hier direkt betroffen wären,hätte man sicher schon gehandelt.
Mal als Gegenbeispiel,die Eisenbahn,hier werden durch die NASA(Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt)die Strecken ausgeschrieben,mit entsprechenden Konditionen versehen,die der Betreiber(also DB,HEX usw.)einzuhalten haben.
Schaffen Sie diese Vorgaben nicht,gibt es eben kein Geld vom Land!!
Kann so nicht bei den MVB passieren.
Nicht das der Eindruck entsteht,ich würde hier gern eine Privatisierung sehen wollen,der Vergleich ist nur, um das Ganze mal zu verdeutlichen.

ingomd:
Dafür werden die ehrlichen und unschuldigen Fahrgäste durch die Kontrolleure mit 40 € bestraft, wenn sie aufgrund von den Fahrtausfällen ihr Ziel nicht innerhalb der 60min in welcher der Fahrschein Gültigkeit hat schaffen.

Ditmar:
Hast Du das selbst schon erlebt?

ingomd:
Nein. Aber woher sollen die Kontrolleure wissen wie es wirklich war. Glaube kaum das die Kulanz zeigen, da es ja eine Fremdfirma und keine MVB eigene ist.

NGT8D:

--- Zitat von: ingomd am 03. Mai 2014, 21:29:00 ---Nein. Aber woher sollen die Kontrolleure wissen wie es wirklich war. Glaube kaum das die Kulanz zeigen, da es ja eine Fremdfirma und keine MVB eigene ist.

--- Ende Zitat ---

Die Kontrolleure treiben aber letztendlich nicht das erhöhte Beförderungsentgelt vor Ort ein wenn man sich weigert. Man hat die Möglichkeit es innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bis dahin kann man sicher einer Klärung mit der MVB herbeiführen, wenn die längere Fahrzeit tatsächlich auf dem Ausfall von Fahrzeugen beruhen sollte. Die MVB wird sicher wissen welche Busse und Bahnen ausgefallen sind.

Vielleicht solltest du dir auch mal §9 der Beförderungsbedingungen durchlesen.

http://www.mvbnet.de/fahrkarten/sonstiges/befoerderungsbedingungen/

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