Es mag im Bundestag so usus sein, im Stadtrat aber nicht. So gab es 2014 eine Kampfabstimmung um den Vorsitz, die relativ knapp ausging. Vllt. mögen die Stadträte den Herrn Schuhmann mittlerweile mehr. Ich würde das aber keineswegs als Naturgesetz ansehen.
Wie ich geoogelt habe war es übrigens 2004 so:
CDU 15872 Stimmen 25,29%
SPD 13881 Stimmen 22,12%
PDS 18310 Stimmen 29,17%
Quelle: MAGDEBURGER STATISTISCHE BLÄTTER
Landeshauptstadt Magdeburg - Amt für Statistik Heft 51
Wahlen 2004 Europawahl Kommunalwahl
Vorsitzender war Falko Balzer (SPD), der laut Google (bzw. der MZ, auf deren Seiten mich Google führte) zumindest 2018 Chef der Landesstraßenbaubehörde war. Die SPD hat also als Nummer 3 den Stadtratsvorsitz gestellt. Ein Vorzeichen für dieses Jahr?
(...ich denke nicht, dafür sind die Grünen zu stark.)
Den Namen des Stadtratsvorsitzenden habe ich einer x-beliebigen Vorlage aus der Zeit entnommen und ihn dann gegoogelt.
Nach zwei Minuten Rechereche habe ich diese Drucksache von Ende 2016/ Anfang 2017 gefunden:
https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=224456Wie im Anhang nachvollziehbar, ist es seit den 90ern ist so, das kleine Fraktionen (bestehend aus 3 oder 4 Mitgliedern), Anspruch auf einen Fraktionsgeschäftsfüher haben. Diese Person wird laut Beschlussvorlage nach EG 11 bezahlt.
Während es für die CDU-Fraktiongeschäfstelle keinen Unterschied macht ob es 10 Leute oder 13 sind. Die haben in jedem Fall Anspruch auf 3 Mitarbeiter. Das wären übrigens immer noch 3 Mitarbeiter, wenn die nicht 13, sondern 33 Fraktionäre wären.
Konkret:
(...)
1.1. Eine große Fraktion besteht aus mindestens 10 Mitgliedern. Die Personalausstattung der Fraktionsgeschäftsstelle einer großen Fraktion besteht aus 1 Geschäftsführer/-in, 1 Assistent/-in und 1 Mitarbeiter/-in.
1.2. Eine mittlere Fraktion besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Die Personalausstattung der Fraktionsgeschäftsstelle einer mittleren Fraktion besteht aus 1 Geschäftsführer/-in und 1 Mitarbeiter/-in.
1.3 Eine kleine Fraktion besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Personalausstattung der Fraktionsgeschäftsstelle einer kleinen Fraktion besteht aus 1 Geschäftsführer/-in.
2. Basierend auf vorliegenden Stellenbeschreibungen erfolgt die Eingruppierung der Geschäftsführer/-innen einer großen Fraktion mit EG 13, der Geschäftsführer/-innen einer mittleren und kleinen Fraktion mit EG 11.
(...)
Sorry, aber keins deiner Argumente trifft zu!
Aber in einer Sache hast du recht: Es wird spannend. Nicht nur in 2 Wochen sondern auch darüber hinaus: Die Mehrheiten sind knapp, und man brauch mindestens drei Fraktionen für eine Mehrheit. Die knappen Mehrheiten werden sich schon bei der Vorsitzwahl zeigen, sofern es mehrere Kandiaten gibt.